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GPK    30.10.2024

Gesundheitspolitisches Kolloquium zum Thema "Gesundes-Herz-Gesetz - Worauf setzen wir in der Prävention?"

Am 30. Oktober fand das erste gesundheitspolitische Kolloquium des Wintersemesters 2024 statt, das sich dem "Gesundes-Herz-Gesetz" widmete. Die gesetzten Schwerpunkte im Bereich der Prävention standen dabei im Fokus dieser Veranstaltung.

Das neue Gesetz zielt darauf ab, das gesunde Herz stärker in den Mittelpunkt der Gesundheitsvorsorge zu rücken. Angesichts der Tatsache, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland die häufigste Todesursache darstellen, wird dieser Ansatz allgemein begrüßt. Nur die Ausgestaltung des Gesetzes, das im Schnellverfahren umgesetzt werden soll, wird von vielen beteiligten Akteur:innen im Bereich der Gesundheitsprävention kritisch hinterfragt.

Am 30. Oktober präsentierte Matti von Harten von der AOK Bremen/Bremerhaven im Rahmen des gesundheitspolitischen Kolloquiums die geplanten Neuerungen, die geäußerten Bedenken sowie die Auswirkungen auf bestehende Präventionsmaßnahmen. Gemeinsam mit der Moderatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt sollten die Neuerungen im Dialog mit dem Publikum erörtert werden, um die bremischen Perspektiven aus Praxis, Wissenschaft und Politik zu berücksichtigen.

Was sind die zentralen Elemente des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG)? Das Gesetz legt einen Schwerpunkt auf die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. So haben Kinder und Jugendliche künftig Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung von Fettstoffwechselerkrankungen im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen. Für Erwachsene wird die bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren ergänzt. Zudem wird der Anspruch auf medikamentöse Therapien zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen und zur Unterstützung bei der Tabakentwöhnung ausgeweitet. Das Gesetz schafft Anreize, um Beratungen und Empfehlungen zur Tabakentwöhnung sowie zu gesundem Ernährungsverhalten verstärkt im ärztlichen Umfeld und in Apotheken anzubieten.

Individuelle Präventionsangebote der Krankenkassen wurden auch bisher gesetzlich geregelt. Im Jahr 2024 wurden hierfür 2,51 € pro versicherte Person festgelegt. Hieraus wurden die verschiedenen Angebote finanziert, die sich etabliert und nach den Bedürfnissen der Versicherten entwickelt haben. Das Budget wird demnach vollständig ausgeschöpft. Dieser Finanzierungstopf soll nun ebenfalls die ärztlichen Check-ups, Arzneimittel und Beratungsleistungen finanzieren. Das Gesetz sieht vor, medizinische Leistungen in die präventive Versorgung zu integrieren, was eine Neuausrichtung der Ressourcen zur Folge haben wird.

Ebenso besteht noch Unklarheit über die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen. Ob medikamentöse Behandlungen mehr Erfolg bei der Rauchentwöhnung zeigen als bisherige Versuche, ist unklar. Ebenfalls ist nicht vorherzusagen, ob die vorgesehenen Maßnahmen dazu beitragen, vulnerable Bevölkerungsgruppen stärker in die präventive Versorgung zu integrieren und gesundheitliche Chancen ausgewogener zu gestalten.

Diese und weitere Fragen haben das Publikum und die Veranstalter:innen bewegt.  Sie betonten die Notwendigkeit, Expert:innen aus verschiedenen Bereichen (wie der Präventionsforschung und dem Gemeinsamen Bundesausschuss) einzubeziehen, um evidenzbasierte Lösungen zu entwickeln und diese erfolgreich in ein effektives Gesetz zu integrieren.

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